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Im Jahre 2015 legte die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket für die Kreislaufwirtschaft vor, das neben einem Aktionsplan eine Überarbeitung der EU-Abfallgesetzgebung umfasste. Mit den im Sommer 2018 in Kraft getretenen neuen Abfallgesetzen wurden Zielvorgaben für eine höhere Recyclingquote eingeführt. So soll bei Verpackungsabfällen bis 2030 ein Recyclingziel von 70 % erreicht werden, bei den Kunststoffverpackungen wird eine Quote von 55 % angestrebt, und von den Siedlungsabfällen sollen bis 2035 nur noch maximal 10 % auf Deponien landen. Darüber hinaus wurden Berechnungsregeln zur Messung von Recyclingzielen festgelegt und Mindestanforderungen im Rahmen von Programmen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) definiert, wobei die EPR-Programme bis Ende 2024 für alle Verpackungsarten eingeführt werden müssen. Die verpflichtende getrennte Rücknahme wird zusätzlich zu Papier-, Plastik-, Metall- und Glasabfällen auf gefährliche Haushaltsabfälle, Bio- und Textilabfälle ausgeweitet.
Neben Maßnahmen in den Bereichen Abfall und Recycling hat die EU insbesondere für Kunststoffe umfassende materialspezifische Strategien und Gesetze eingeführt. Im Januar 2018 veröffentlichte die EU-Kommission die Europäische Strategie für Kunststoffe in einer Kreislaufwirtschaft, welche die Vision einer neuen EU-Kunststoffwirtschaft erstmalig formuliert. Gemäß den Plänen sollen bis 2030 alle Kunststoffverpackungen, die auf den EU-Markt gelangen, wiederverwendbar oder recycelfähig sein. In der Strategie wird eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, welche zum Beispiel das Produktdesign und die Nutzung von Recyclingstoffen unterstützen, die getrennte Rücknahme von Kunststoffabfällen verbessern, Investitionen und Innovationen fördern und die Verwendung von Einwegkunststoffen reduzieren.
Zur Strategie gehört ein neues Gesetz (Richtlinie) für Einwegkunststoffe, das im Sommer 2019 in Kraft trat und als weltweit weitreichendste gesetzgeberische Maßnahme gegen das Müllproblem in den Meeren gilt. Die Richtlinie zielt auf die Vermeidung bestimmter an europäischen Stränden und in Fischernetzen besonders häufig gefundene Abfallarten, gegen die eine Reihe spezieller Maßnahmen eingeführt werden. Geplant sind unter anderem die folgenden Maßnahmen: Ein Verbot bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff (z. B. Strohhalme, Plastikbesteck, Plastikteller), Zielvorgaben für eine Verringerung des Verbrauchs, Auflagen für Etikettierung und Design sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung. Erstmals wird auch die Verwendung von recycelten Inhaltsstoffen per EU-Gesetz vorgeschrieben: Ab 2025 muss der Anteil in PET-Flaschen bei 25 % liegen, ab 2030 müssen es bei Flaschen generell 30 % sein. Außerdem gibt die neue Richtlinie gibt für die getrennte Rücknahme von Einweg-Getränkeflaschen eine Zielquote von 90 % vor, die bis 2029 beispielsweise mittels Pfandsystemen erreicht werden soll. Darüber hinaus weitet die Richtlinie die EPR-Auflagen im Rahmen der Herstellerverantwortung aus, über die künftig auch die Kosten für Müllbeseitigung und Sensibilisierungsmaßnahmen abgedeckt werden sollen.
Für viele Länder weltweit ist Nachhaltigkeit ein zentrales politisches Anliegen, und das gilt auch für die EU und ihre Mitgliedstaaten. Einen entsprechenden politischen Willen hat jüngst auch die neue Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, bekräftigt, als sie den „European Green Deal“ zu einer ihrer Prioritäten erklärte. Kreislaufwirtschaft und Plastikmüll werden auch für die neue EU-Kommission, die im Dezember 2019 ihre Amtsgeschäfte aufnimmt, zu den Prioritäten gehören. Von der Leyen hat verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in der EU angekündigt, worunter unter anderem ein zweiter Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft mit Schwerpunkt auf vorrangigen Branchen wie Bau, Textil, Nahrungsmittel, Verkehr und IKT gehört. Ziele des Plans sind Fortschritte im Bereich Ökodesign, die Vermeidung überflüssiger Verpackungen, die Schaffung eines Regulierungsrahmens für biologische Abbaubarkeit und eine Eindämmung des Mikroplastikproblems. Zurzeit prüft die Kommission auch Änderungen der grundlegenden Anforderungen für Verpackungen zur Förderung von Wiederverwendung und Recycling, und bereitet weiterhin ein Leitliniendokument für die erweiterte Herstellerverantwortung vor, welches eine Staffelung von EPR-Gebühren nach ökologischen Kriterien einschließen wird. Für Ende 2024 ist die Einführung neuer Zielvorgaben unter anderem in den Bereichen Wiederverwendung, Bauschutt und Baumischabfälle, Gewerbeabfälle und Textilabfälle geplant. Darüber hinaus erwägt die EU derzeit die Einführung einer Steuer auf Verpackungsabfälle aus Kunststoff. Laut dem neuen EU-Umweltkommissar wird die neue Europäische Kommission die grünste in der EU-Geschichte sein.
Die EU hat sich ehrgeizige Ziele gesteckt, die von den Mitgliedstaaten in den kommenden Jahren umgesetzt werden müssen. Die Tomra Leads-Konferenz im Juni 2019 in Bulgarien bot eine großartige Gelegenheit, die neuesten Technologien für das Kunststoffrecycling zu präsentieren. Diese Technologien kann den Mitgliedstaaten helfen, die anspruchsvollen EU-Ziele beim Übergang zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe zu erreichen und damit eines der Kernanliegen der Europäischen Strategie für Kunststoffe zu erfüllen, das auch für die neue EU-Kommission hohe Priorität hat.