TOMRA-Konzernsteuerrichtlinie

1. Geltungsbereich

Die TOMRA-Konzernsteuerrichtlinie gilt für alle Unternehmen der TOMRA-Gruppe. Alle Mitarbeiter von TOMRA sind verpflichtet, die Konzernsteuerrichtlinie bei sämtlichen Geschäftsaktivitäten und Entscheidungen zu beachten und einzuhalten.

Die globale Steuerrichtlinie steht im Einklang mit den Regelungen zur Unternehmensführung (Corporate Governance) der TOMRA-Gruppe. Die TOMRA-Gruppe legt einen starken Fokus auf Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung. Die verantwortungsvolle Berechnung und Zahlung von Steuern ist daher integraler Bestandteil ihres Geschäfts. TOMRA beabsichtigt, mit dieser Erklärung alle gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, die unter Umständen im Rahmen der Offenlegung seines Steuermanagement-Ansatzes bestehen. Diese Erklärung entspricht insbesondere den Offenlegungsanforderungen des Vereinigten Königreichs gemäß Anlage 19 des britischen Finanzgesetzes von 2016 (UK Finance Act 2016).

2. Tax Governance, Risikomanagement und Organisation

Die Verantwortung für die TOMRA-Konzernsteuerrichtlinie, den unterstützenden Governance-Rahmen und das Management des Steuerrisikos liegt letztlich beim Chief Financial Officer (CFO) der TOMRA-Gruppe. Der CFO der TOMRA-Gruppe arbeitet eng mit dem Group Controller und den CFOs der einzelnen Geschäftsbereiche zusammen, um Steuerrisiken zu identifizieren, zu überwachen und zu mindern. Die TOMRA-Gruppe strebt danach, sicherzustellen, dass die Personen, die für steuerliche Prozesse oder die Erhebung von Steuerinformationen verantwortlich sind, angemessen qualifiziert sind und über angemessene Kontrollen verfügen, um sicherzustellen, dass die richtigen Steuerbeträge ermittelt und entrichtet werden.

Der globale Steuerpartner der TOMRA-Gruppe ist PWC. Die Tochtergesellschaften der Gruppe können jedoch auch Rat von weiteren lokalen Steuerexperten einholen. Die TOMRA-Gruppe trifft sich regelmäßig mit PWC und anderen Fachleuten, um sicherzustellen, dass die Gruppe auch weiterhin bewährte Praktiken einhält.

Der CFO und der Group Controller der TOMRA-Gruppe nehmen an Sitzungen des Prüfungsausschusses der Gruppe teil, in denen Informationen zu den jeweils aktuellen wesentlichen Steuerrisiken und -entwicklungen bereitgestellt werden. Der Prüfungsausschuss überprüft die von der Gruppe verfolgte Steuerstrategie und stellt diese gegebenenfalls in Frage. Die Konzernsteuerrichtlinie wird vom Prüfungsausschuss jährlich überprüft.

3. Konzernsteuerrichtlinie


3.1. Gesetzliche und regulatorische Anforderungen

Das Steuermanagement innerhalb der TOMRA-Gruppe erfolgt nach:

  • allen für die TOMRA-Gruppe geltenden nationalen und internationalen Steuergesetzen und -vorschriften
  • allen nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften zur Rechnungslegung und Buchführung
  • den OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen

3.2. Steuerliche Compliance und Berichterstattung

Die TOMRA-Gruppe hat sich im Zusammenhang mit der Einhaltung von Steuervorschriften und der Berichterstattung zu Transparenz und Genauigkeit verpflichtet, ohne gegen die Vertraulichkeit und andere geltende Pflichten zu verstoßen. Die TOMRA-Gruppe:

  • Steuerberechnungen sowie die Meldung, Einreichung und Entrichtung von Steuern vollständig, fair, genau und verständlich erfolgen
  • die Finanzberichterstattung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen der IFRS und der TOMRA-Gruppe übereinstimmt

3.3. Steuerplanung und -beratung

Die TOMRA-Gruppe hat sich der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes für ihre Aktionäre, weitere Stakeholder und die Gemeinden, in denen sie tätig ist, verpflichtet. Steuern sind ein Ergebnis der Geschäftsstrategie, treiben diese jedoch nicht voran. Die TOMRA-Gruppe bemüht sich, im Rahmen der Steuerplanung und -beratung, Steuereffizienz und Kostenoptimierung innerhalb der folgenden Parameter umzusetzen:

  • Tätigkeiten werden in einem Umfeld verfolgt, in dem Steuern im Kontext der wirtschaftlichen Grundlage, der Substanz und des Geschäftsgegenstands betrachtet werden.
  • Steuern werden in dem Land abgeführt, in dem Geschäftstätigkeiten stattfinden.
  • Tax-Compliance- und Tax-Governance-Prozesse sind mit Sorgfalt und Umsicht so zu managen, dass steuerliche Risiken und Möglichkeiten, insbesondere in Bezug auf große oder komplexe Geschäftsentscheidungen, angemessen berücksichtigt werden.
  • Die Steuerplanung kann gesetzlich verfügbare Steueranreize oder -erleichterungen nutzen, um die Steuereffizienz im geschäftlichen und kommerziellen Umfeld der Gruppe zu gewährleisten, wobei sicherzustellen ist, dass diese Erleichterungen im Einklang mit dem Ziel der Gesetzgebung angewendet werden.
  • Externer fachlicher Rat in Bezug auf die Steuerplanung oder Bereiche, die komplex sind oder in denen Unsicherheit besteht, kann eingeholt werden, um die Gruppe bei der Einhaltung ihrer Steuerstrategie zu unterstützen.
  • Der Ruf, die Marke und die soziale Verantwortung der TOMRA-Gruppe sowie die Erwartungen ihrer wichtigsten Stakeholder sind zu berücksichtigen.

3.4. Verhältnis zu Steuerbehörden

Die TOMRA-Gruppe hat sich verpflichtet, zu Steuerbehörden ein konstruktives, professionelles und transparentes Verhältnis zu pflegen, das auf Integrität, Zusammenarbeit und gegenseitigem Vertrauen basiert. Die TOMRA-Gruppe:

  • antwortet auf steuerliche Anfragen und Betriebsprüfungen auf transparente und zügige Weise, damit Unsicherheiten minimiert werden
  • bearbeitet Korrespondenz mit Behörden und in Verbindung mit Steuerstreitigkeiten auf professionelle, proaktive und lösungsorientierte Weise
  • stellt sicher, dass den Steuerbehörden Fehler angemessen offengelegt werden

3.5. Steuertransparenz

Die TOMRA-Gruppe handelt im Umgang mit interessierten Parteien außerhalb der TOMRA-Gruppe und der Gesellschaft im Allgemeinen nach dem Prinzip der Offenheit und Aufgeschlossenheit. Die TOMRA-Gruppe:

  • hält in allen Ländern die einschlägigen Gesetze zur Steuertransparenz vollständig ein
  • unterstützt Initiativen zur Verbesserung der internationalen Transparenz in Steuerangelegenheiten, einschließlich die der OECD zur nach Ländern aufgegliederten Rechnungslegung und automatischen Auskunftserteilung
  • duldet weder die Steuerhinterziehung noch die Ermöglichung der Steuerhinterziehung durch eine oder mehrere Personen, die im Namen der Gruppe handeln

3.6. Angestrebter effektiver Steuersatz

Die TOMRA-Gruppe verfügt über keinen angestrebten effektiven Steuersatz.