2021 ist bereits jetzt ein wichtiges Jahr in Zusammenhang mit Kunststoffabfällen: Neben den Änderungen am Basler Übereinkommen zu Kunststoffabfällen und Chinas Entscheidung, ein Importverbot für feste Abfälle zu verhängen, trat bereits zu Beginn des Jahres auch der europäische Green Deal in Kraft, der die Verbringung von unsortierten Kunststoffabfällen ins Ausland verbietet.

Die nächste wichtige Gesetzgebung in Hinblick auf Kunststoffabfälle, die in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft treten wird, bezieht sich auf das Verbot von Einwegplastik. Die EU-Richtlinie zu Einwegkunststoffartikeln (EU Single-Use Plastic Directive - SUPD) wurde im Oktober 2019 verabschiedet und jeder Mitgliedsstaat hat bis zum 3. Juli 2021 Zeit, alle Aspekte der Richtlinie in nationales Gesetz umzusetzen.
Die SUPD ist eine weitreichende Gesetzgebung, die darauf abzielt, die Verschmutzung der Meere durch Plastik zu bekämpfen, indem der Plastikverbrauch reduziert wird. Die Hoffnung ist, dass dies erreicht werden kann, indem man Maßnahmen zur Bewusstseinsförderung umsetzt, Anreize für das Sammeln von Kunststoffgetränkeverpackungen zum Zwecke des Recyclings schafft, gegenüber Produzenten Zielvorgaben hinsichtlich der Verwendung von mehr recycelten Inhalten in neuen Produkten erlässt, Abfallmanagement- und Reinigungsverpflichtungen für Hersteller einführt und in letzter Konsequenz auf ein vollständiges Verbot einiger Einwegplastikartikel, für die es Alternativen gibt, hinwirkt.
Die Gesetzgebung wird die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, sicherzustellen, dass Hersteller, Produzenten, Einzelhändler, Importeure und Verkäufer diese Maßnahmen einhalten müssen.
Förderung nachhaltiger Alternativen zu Einwegplastikartikeln
Mit Wirkung vom 3. Juli wurden die zehn am häufigsten an Europas Stränden anzutreffenden Einwegplastikartikel verboten und stattdessen nachhaltige Alternativen gefördert. Bei den zehn Gegenständen handelt es sich um Wattestäbchen; Besteck, Teller, Strohhalme und Rührstäbchen; Luftballons und Luftballonstäbchen; Lebensmittelbehälter; Getränkebecher; Getränkebehälter; Zigarettenstummel; Plastiktüten; Verpackungen und Umschläge; sowie Feuchttücher und Hygieneartikel. Man geht davon aus, dass diese Gegenstände zusammen mit Fischereiausrüstung 70% des gesamten Meeresmülls in der EU ausmachen, und es gibt bereits leicht verfügbare Alternativen auf dem Markt. Man geht davon aus, dass diese Gegenstände zusammen mit Fischereiausrüstung 70% des gesamten Meeresmülls in der EU ausmachen, und es gibt bereits leicht verfügbare Alternativen auf dem Markt.
Produktkennzeichnungen
Gemäß Artikel 7 (Kennzeichnungsanforderungen) der neuen Richtlinie wird für bestimmte Einwegkunststoffprodukte eine Kennzeichnung auf der Verpackung oder dem Produkt selbst erforderlich. Zu diesen Produkten gehören Hygieneartikel, Feuchttücher, Tabakerzeugnisse mit Filter und zur Verwendung mit Tabakerzeugnissen vorgesehene Filter sowie Getränkebecher. Ziel der Kennzeichnung ist es, den Verbraucher über das Vorhandensein von Kunststoffen in den Produkten zu informieren, von unsachgemäßer Abfallentsorgung abzuraten und auf die negativen Auswirkungen von Umweltverschmutzung hinzuweisen.

Ziele für Kunststoffflaschenverpackungen
Ein weiterer Bestandteil der neuen Richtlinie (unter Artikel 9 - Getrennte Sammlung) sind neue ehrgeizige Sammel- und Recyclingziele der Europäischen Kommission. Diese beinhalten eine zu 77% getrennte Sammlung für das Recycling von Kunststoffflaschen bis 2025, die bis 2029 auf 90% steigen soll. In Artikel 6 (Produktanforderungen) ist darüber hinaus das Ziel definiert, ab 2025 25% recyceltes Material in Getränkeflaschen und ab 2030 30% recyceltes Material in allen Kunststoffgetränkeflaschen zu nutzen.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen Anlagenbetreiber Systeme einrichten, mit deren Hilfe nicht nur der Ertrag gesteigert, sondern auch die Reinheit recycelter Kunststoffe auf ein Niveau angehoben werden kann, so dass das zurückgewonnene Material für die Wiederverwendung in Getränkeverpackungen geeignet ist. An dieser Stelle kommt die sensorgestützte Sortierung ins Spiel. Die Fortschritte in der automatisierten Sortiertechnologie machen es möglich, einen außergewöhnlich hohen Reinheitsgrad von Single-Stream-Polymeren für die Wiederverwendung in Lebensmittel- und Getränkeverpackungen zu erzielen. Dabei handelt es sich um Reinheitsgrade, die weit über denen liegen, die sich mit irgendeiner anderen Sortiertechnik erzielen lassen.
Gleichzeitig ist allgemein anerkannt, dass das Erreichen der Ziele für die Produktion und Sammlung von Getränkeverpackungen aus Kunststoff ohne die flächendeckende Einführung von Pfandsystemen (Deposit Return Schemes – DRS) fast unmöglich sein wird. Durch die Verwendung solcher Systeme für PET-Getränkeverpackungen wird es nachweislich möglich, eine Rücklaufquote von mehr als 90% zu erreichen.
In diesem Zusammenhang ist TOMRA in einer einzigartigen Position: Wir haben nicht nur TOMRA Recycling – ein Unternehmen, das sich auf die Entwicklung und Herstellung sensorbasierter Sortiertechnologien für die globale Recycling- und Entsorgungsindustrie konzentriert – sondern auch unser Unternehmen TOMRA Collection Solutions, einen weltweit führenden Anbieter von Ausrüstung für Pfandsysteme. Mit dem Angebot dieser End-to-End-Lösung für das Kunststoffrecycling heben wir uns von anderen auf dem Markt ab und sind ideal positioniert, um Kunden bei der Einführung der SUPD und hinsichtlich anderer regulatorischer Entwicklungen zu helfen.
Unsere Botschaft ist eindeutig. Wenn die richtige Gesetzgebung zusammen mit einer funktionierenden Sammelinfrastruktur und vor allem der passenden Sortiertechnologie vorhanden sind, wird es möglich sein, die in der SUPD festgelegten Ziele sowohl für die Sammlung von Kunststoffflaschen als auch die Beimischung von recyceltem Material in neue Getränkeflaschen zu erreichen. Wir begrüßen die SUPD, da sie dazu beitragen wird, die Diskussionen über den Übergang zu einem stärker an der Kreislaufwirtschaft ausgerichteten Produktionsmodell zu beschleunigen - ein Modell, das die Haltung von TOMRA vollends widerspiegelt.